Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 05.03.2013 - 6 K 1270/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,5966
FG Rheinland-Pfalz, 05.03.2013 - 6 K 1270/13 (https://dejure.org/2013,5966)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.03.2013 - 6 K 1270/13 (https://dejure.org/2013,5966)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. März 2013 - 6 K 1270/13 (https://dejure.org/2013,5966)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,5966) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 47 Abs 1 FGO, § 67 FGO, § 155 FGO, § 264 Nr 2 ZPO, § 70 Abs 1 EStG 2002
    Unzulässigkeit der Klageerweiterung nach Ablauf der Klagefrist bei Kindergeld

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gelten des Monatsprinzips im Kindergeldrecht; Zulässigkeit der Erweiterung der Klage auf weitere Monate nach Ablauf der Klagefrist des § 47 Abs. 1 FGO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 47 Abs. 1
    Unzulässigkeit der Klageerweiterung nach Ablauf der Klagefrist bei Kindergeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unzulässigkeit der Klageerweiterung nach Ablauf der Klagefrist bei Kindergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 880
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 04.08.2011 - III R 81/08

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04. 08. 2011 III R 55/08 -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.03.2013 - 6 K 1270/13
    Ergänzend trägt die Klägerin nach Ergehen einer Entscheidung im BFH-Verfahren III R 81/08 weiter vor:.

    "Zutreffend ist der Hinweis des Senates, dass das beim BFH anhängige Verfahren zum dortigen Az.: III R 81/08 (weswegen das hiesige Verfahren ausgesetzt wurde) zwischenzeitlich beendet ist.

    Damit stellt sich die zuvor ergangene Entscheidung des BFH im Verfahren III R 81/08 als (nunmehr) "nutzlos" ohne jeden Inhalt einer Rechtserkenntnis dar.

    Mit Beschluss des Einzelrichters vom 20. Oktober 2009 ist das Ruhen des Verfahrens angeordnet worden bis zu einer Entscheidung im Verfahren III R 81/08.

  • BVerwG, 23.03.1972 - III C 132.70

    Klagebefugnis des Vertreters der Interessen des Ausgleichsfonds in

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.03.2013 - 6 K 1270/13
    Der erkennende Senat schließt sich damit den einen vergleichbaren Fall betreffenden Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in den Urteilen vom 23.März 1972 III C 132.70 ( BVerwGE 40, 25 , Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1973 S.36 -- HFR 1973, 36 --) und vom 26.April 1974 VII C 30.72 ( BStBl II 1975, 317 ) an, in denen mit überzeugenden Gründen die Auffassung vertreten wird, daß die Beschränkung einer Anfechtungsklage auf einen Teil des mit dem Verwaltungsakt geforderten Betrages nach Ablauf der Klagefrist nicht wieder beseitigt werden kann, und daß dies mit der vom Großen Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) im Beschluß vom 17.Juli 1967 GrS 1/66 ( BFHE 91, 393 , BStBl II 1968, 344 ) vertretenen Auffassung über den Begriff des Streitgegenstandes vereinbar ist.".
  • BFH, 17.07.1967 - GrS 1/66

    Entscheidung des Großen Senats - Mitwirkung eines Richters - Erkennender Senat -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.03.2013 - 6 K 1270/13
    Der erkennende Senat schließt sich damit den einen vergleichbaren Fall betreffenden Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in den Urteilen vom 23.März 1972 III C 132.70 ( BVerwGE 40, 25 , Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1973 S.36 -- HFR 1973, 36 --) und vom 26.April 1974 VII C 30.72 ( BStBl II 1975, 317 ) an, in denen mit überzeugenden Gründen die Auffassung vertreten wird, daß die Beschränkung einer Anfechtungsklage auf einen Teil des mit dem Verwaltungsakt geforderten Betrages nach Ablauf der Klagefrist nicht wieder beseitigt werden kann, und daß dies mit der vom Großen Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) im Beschluß vom 17.Juli 1967 GrS 1/66 ( BFHE 91, 393 , BStBl II 1968, 344 ) vertretenen Auffassung über den Begriff des Streitgegenstandes vereinbar ist.".
  • BVerwG, 26.04.1974 - VII C 30.72

    Gerichtliche Nachprüfung - Umfang - Teilweise Anfechtung - Ablauf der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.03.2013 - 6 K 1270/13
    Der erkennende Senat schließt sich damit den einen vergleichbaren Fall betreffenden Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in den Urteilen vom 23.März 1972 III C 132.70 ( BVerwGE 40, 25 , Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1973 S.36 -- HFR 1973, 36 --) und vom 26.April 1974 VII C 30.72 ( BStBl II 1975, 317 ) an, in denen mit überzeugenden Gründen die Auffassung vertreten wird, daß die Beschränkung einer Anfechtungsklage auf einen Teil des mit dem Verwaltungsakt geforderten Betrages nach Ablauf der Klagefrist nicht wieder beseitigt werden kann, und daß dies mit der vom Großen Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) im Beschluß vom 17.Juli 1967 GrS 1/66 ( BFHE 91, 393 , BStBl II 1968, 344 ) vertretenen Auffassung über den Begriff des Streitgegenstandes vereinbar ist.".
  • BVerwG, 10.02.1972 - III B 111.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.03.2013 - 6 K 1270/13
    Der erkennende Senat schließt sich damit den einen vergleichbaren Fall betreffenden Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in den Urteilen vom 23.März 1972 III C 132.70 ( BVerwGE 40, 25 , Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1973 S.36 -- HFR 1973, 36 --) und vom 26.April 1974 VII C 30.72 ( BStBl II 1975, 317 ) an, in denen mit überzeugenden Gründen die Auffassung vertreten wird, daß die Beschränkung einer Anfechtungsklage auf einen Teil des mit dem Verwaltungsakt geforderten Betrages nach Ablauf der Klagefrist nicht wieder beseitigt werden kann, und daß dies mit der vom Großen Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) im Beschluß vom 17.Juli 1967 GrS 1/66 ( BFHE 91, 393 , BStBl II 1968, 344 ) vertretenen Auffassung über den Begriff des Streitgegenstandes vereinbar ist.".
  • BFH, 18.04.2007 - XI R 47/05

    Zulässigkeit des Einspruchs gegen Vollabhilfebescheid

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.03.2013 - 6 K 1270/13
    Nichts anderes folgt für den Streitfall aus der weiteren Rechtsprechung des BFH, auf die auch die Klägerin Bezug nimmt (vgl. nur BFH-Urteil 18. April 2007 XI R 47/05, BStBl II 2007, 737 m.w.N.).
  • BFH, 24.10.2012 - V R 43/11

    Monatsprinzip bei Kindergeldberechtigung bei unbeschränkter Steuerpflicht nach §

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.03.2013 - 6 K 1270/13
    Das Kindergeldrecht wird beherrscht vom sogenannten Monatsprinzip (vgl. etwa BFH-Urteil vom 24. Oktober 2012 V R 43/11, BFH/NV 2013, 448).
  • BFH, 23.10.1989 - GrS 2/87

    Zur betragsmäßigen Erweiterung einer Anfechtungsklage gegen einen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.03.2013 - 6 K 1270/13
    Diese Rechtsprechung geht zurück auf eine Entscheidung des Großen Senats des BFH (Beschluss vom 23. Oktober 1989 GrS 2/87, BStBl II 1990, 327).
  • BFH, 21.01.2004 - VIII R 15/02

    Kindergeld: Monatsprinzip

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.03.2013 - 6 K 1270/13
    Das bedeutet auch und insbesondere, dass der Kindergeldbescheid ein teilbarer Verwaltungsakt ist; er kann deshalb für jeden Monat geändert oder aufgehoben werden und für andere Monate unverändert bestehen bleiben (BFH-Urteil vom 21. Januar 2004 VIII R 15/02, BFH/NV 2004, 910).
  • BFH, 26.01.1982 - VII R 85/77

    Beschränkung einer Anfechtungsklage - Klagefrist - Begriff des Streitgegenstandes

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.03.2013 - 6 K 1270/13
    In seinem Urteil vom 26. Januar 1982 (VII R 85/77, BStBl II 1982, 358) hat er dazu ausgeführt:.
  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

  • BFH, 17.04.2008 - III R 36/05

    Minderung des Anspruches auf das deutsche Kindergeld um den niederländischen

  • BFH, 24.09.2007 - III S 14/07

    Anspruch auf Familienleistungen der Mutter in Deutschland, wenn der in einem

  • FG Köln, 15.05.2008 - 3 K 1428/05

    Anspruchskonkurrenz zwischen Wohnsitzstaat und Beschäftigungsstaat

  • BFH, 14.03.1990 - X R 68/82

    Zulässigkeit der Erweiterung einer Anfechtungsklage gegen einen

  • FG Münster, 10.04.2000 - 4 K 5787/98

    Anrechnung ausländischer Familienleistungen auf das Kindergeld

  • FG Bremen, 08.12.2016 - 3 K 59/15

    Rechtmäßige RÜckforderung von Kindergeld aufgrund eines zwischenzeitlichen

    Sie kann für jeden einzelnen Monat selbständig angefochten werden (vgl. BFH-Urteile vom 21. Januar 2004 VIII R 15/02, BFH/NV 2004, 910 , [...] Rz 17 m.w.N.; in BFH/NV 2016, 178 , [...] Rz 10, 12; Finanzgericht -FG- Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. März 2013 6 K 1270/13, EFG 2013, 880 , [...] Rz 39 f.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.05.2015 - L 3 R 434/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung eines Antrags nach § 109 SGG -

    Voraussetzung einer Klageänderung und einer teilweisen Bestandskraft eines Ablehnungsbescheides bei einer zunächst beschränkten Anfechtung ist die Teilbarkeit der Leistungen in Bezug auf solche, die vor bzw. nach der Klageänderung streitig sind (vgl. zum Kindergeldanspruch Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. März 2013 - 6 K 1270/13 - juris, RdNr. 39 m.w.N.).
  • FG Köln, 16.07.2020 - 13 K 207/18

    Steuerliche Behandlung von Auszahlungen bzw. Rückstellungen im Rahmen eines

    Aber bei den insoweit stets gewährten 20 Bonuspunkten (vgl. Sachverhaltsdarstellung in EFG 2013, 880) fehlte es an der Differenzierung je nach Höhe der Einzahlung und damit der Provision.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht